Zweitwohnungssteuer
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 Bayerische Gemeindeordnung und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhebt der Markt Berchtesgaden eine Zweitwohnungssteuer.
Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur eigenen Lebensführung oder zur Lebensführung von Angehörigen gehalten wird.
Wenn Sie in der Gemeinde Berchtesgaden eine Zweitwohnung haben, sind Sie in Berchtesgaden steuerpflichtig – unabhängig davon, wo sich Ihre Hauptwohnung befindet oder ob Sie die Zweitwohnung als Nebenwohnung angemeldet haben.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Nebenwohnung in Berchtesgaden angemeldet haben, senden wir Ihnen das Formular „Zweitwohnungssteuererklärung“ in aller Regel zu. Sie füllen die Steuererklärung vollständig aus und schicken diese an das Steueramt zurück.
Sollten Sie Ihre Zweitwohnung nicht als Nebenwohnung gemeldet haben oder innerhalb von sechs Monaten kein Formular erhalten haben, müssen Sie die Steuererklärung unaufgefordert einreichen. Nutzen Sie dazu das hier bereitgestellte Formular „Zweiwohnungssteuererklärung“.
Gebührenrahmen
Die Steuer wird anhand der Nettokaltmiete berechnet. Bei Wohnungen, für die Sie keine Miete oder eine Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Die Zweitwohnungssteuer ist nicht abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Wenn Ihr Einkommen jedoch unter einer Freigrenze von 29.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise bis zu 37.000 Euro für Eheleute oder Lebenspartner*innen liegt, können Sie eine Steuerbefreiung beantragen. Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer aufgrund der Einkommensgrenze kann nur für das laufende Jahr beantragt werden. Der Antrag hierfür ist jeweils nur bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich.
Als Nachweis muss der Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid o. ä. von vor zwei Jahren beigelegt werden
(z. B. Befreiung für 2023 à Einkommenssteuerbescheid von 2021).
Fälligkeit
Die Zweitwohnungssteuer ist in der Regel am 01. Februar zu bezahlen.
Sonstiges
In Berchtesgaden gibt es bestimmte Bereiche, in denen eine Anmeldung des Nebenwohnsitzes nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Satzung und bei unseren Mitarbeiter Herrn Hölzl (08652 6006-47).
Satzung nach § 22 BauGB (Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion: hier klicken
Links & Formulare:
Zweitwohnungssteuererklärung Eigentümer: hier klicken
Zweitwohnungssteuererklärung Mieter: hier klicken
Zweitwohnungssteuersatzung: hier klicken